200 € / 350 € Bonus für Selbständige und Freiberufler
Der Bonus, welcher bereits Arbeitnehmern und Pensionisten ausbezahlt wurde, kann nun unter bestimmten Voraussetzungen auch von Selbständigen und Freiberuflern angesucht werden.
Wer hat Anrecht auf den Bonus?
- Selbständige und Freiberufler, welche in der INPS eingetragen sind (INPS – Kaufleute, INPS – Handwerk, „gestione separata“);
- Freiberufler, die in eine eigene Berufskassen eingetragen sind (CPC, Enpam, CIPAG, usw…).
Zu den Anspruchsberechtigten zählen auch mitarbeitende und mitversicherte Familienmitglieder, Gesellschafter und Mitglieder von Freiberuflersozietäten.
Voraussetzungen, um den Bonus zu beanspruchen:
- Das Gesamteinkommen im Steuerjahr 2021 darf nicht höher als € 35.0000 sein (Feld RN1 Kolonne 1, abzüglich der Pflichtrentenbeiträge und Einkommen Hauptwohnung Feld RN2 Einkommensteuererklärung 2022); -> Sie können diese Information bei ihrem Sachbearbeiter in unserer Kanzlei per Mail oder telefonisch einholen.
- eine seit 18. Mai 2022 aktive Mehrwertsteuernummer;
- der Antragsteller muss vor dem 18. Mai 2022 bei der INPS oder einer obligatorischen Berufsrentenkasse eingetragen sein;
- im Jahr 2020 muss mindestens eine Beitragszahlung in die Rentenkasse erfolgt sein;
- der Antragsteller darf nicht den 200 € Bonus für Arbeitnehmer / Pensionisten beansprucht haben
- keine Rente beziehen
Wie hoch ist der Bonus?
- € 350 bei einem Gesamteinkommen unter € 20.000 im Steuerjahr 2021;
- € 200 bei einem Gesamteinkommen zwischen € 20.000 und € 35.000 im Steuerjahr 2021.
Antragsstellung
Der Antrag kann bei der INPS oder der entsprechenden Berufsrentenkasse bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.
Jene, die bei der INPS eingeschrieben sind, können folgendermaßen direkt auf der Webseite der INPS (https://www.inps.it/) mittels SPID einsteigen, um den Bonus zu beantragen: “prestazioni e servizi” -> “servizi” -> “punto d’accesso alle prestazioni non pensionistiche”. Dem Antrag muss eine Kopie des gültigen Personalausweises und die Steuernummer, sowie der IBAN des Kontos, auf welchem der Bonus ausbezahlt werden soll, beigelegt werden.
Die Freiberufler, welche nicht bei der INPS eingeschrieben sind, stellen den Antrag gemäß den jeweiligen Vorschriften der entsprechenden Berufskasse.