Ausdehnung Pflicht zur Ausstellung elektron. Rechnungen

Ab dem 1.7.2022 wird die Pflicht zur Ausstellung der elektronischen Rechnung weiter ausgedehnt. Es betrifft die Unternehmer und Freiberufler, welche die Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen (sogenanntes „regime forfettario“ und „regime dei minimi“), sowie die Amateursportvereine im Pauschalsystem mit einem Umsatz von nicht mehr als 65.000,00 Euro (Ges. 398/1991).

Ausgenommen sind derzeit noch alle Steuerpflichtigen, welche im Jahr 2021 Umsatzerlöse bzw. Vergütungen unter 25.000,00 Euro auf Jahresbasis erwirtschaftet haben.

Ab dem 1.1.2024 müssen auch diese Steuerpflichtigen die elektronische Rechnung ausstellen.

Folgende Möglichkeiten stehen ihnen nun zur Verfügung:

  • Das Programm „SuperBILL“ stellt für die Unternehmer und Freiberufler im Pauschalsystem (regime forfettario) für das Jahr 2022 eine Lizenz gratis zur Verfügung. Für das Folgejahr beträgt die Lizenzgebühr pro Jahr 60,00 bzw. 120,00 Euro (zzgl. MwSt.). Mit der Lizenzgebühr von 60,00 Euro (zzgl. MwSt.) können bis zu 30 Ausgangsrechnungen pro Jahr erstellt werden, bei der Lizenzgebühr von 120,00 Euro (zzgl. MwSt.) ist die Anzahl der elektronischen Ausgangsrechnungen unbegrenzt;
  • Sie senden unserem Büro die ausgestellte Papierrechnung zu und wir übernehmen die Erstellung und Versendung der elektronischen Rechnung für Sie. Hierbei Fallen grundsätzlich Kosten in Höhe von 15,00 Euro pro Rechnung an;
  • Sie erstellen und versenden die elektronischen Rechnungen über das Portal „Fatture e Corrispettivi”, welches von der Agentur der Einnahmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Lösung können wir keinen Support leisten und bitten Sie, die Anleitungen von der Agentur der Einnahmen zu verwenden.

Wenn Sie sich für das Programm „SuperBILL“ entscheiden, möchten wir Sie bitten, unsere Kanzlei innerhalb dem 16. Juni zu informieren.

Bei eventuellen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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