Bargeldlimit Euro 999,99 ab 01. Januar 2022

Ab dem 01. Januar 2022 gilt bei Barzahlungen (und generell bei Übertragungen von Bargeld jeglicher Art zwischen verschiedenen Subjekten) die neue Grenze von Euro 999,99.

Das Verbot betrifft die Übertragung von Bargeld in beliebiger Weise zwischen verschiedenen Subjekten (natürlichen oder juristischen Personen).

Es ist auch nicht erlaubt, die Bargeldzahlungen in mehrere Teilbeträge aufzuteilen, um dadurch die Bargeld-Obergrenze zu umgehen.

Kanzlei Brugnara Schweigkofler Weger

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