Bargeldlimit + Aufwertung von Gesellschaftsquoten und Grundstücken
Das Bargeld-Limit kehrt auf 2.000 Euro zurück
Der Schwellenwert, der ab dem 1. Januar 2022 auf 1.000 Euro gesunken ist, wird infolge einer genehmigten Änderung des Milleproroghe-Dekrets wieder auf 2.000 Euro erhöht. Erst ab dem 1. Januar 2023 sinkt die Grenze auf 1.000 Euro. Die Änderung betrifft auch eventuelle Verstöße, die seit Jahresbeginn begangen wurden, als die Grenze vorübergehend auf 1.000 Euro gesenkt wurde.
Aufwertung von Gesellschaftsquoten und Grundstücken
Neuauflage Aufwertung von Gesellschaftsquoten und Grundstücke: Die Inanspruchnahme der Förderung ist für Beteiligungen und Grundstücke ab dem 1. Januar 2022 möglich, jedoch durch Zahlung einer höheren Ersatzsteuer in Höhe von 14%. Bis zum 15. Juni 2022 ist Zeit, die Ersatzsteuer zu entrichten und mit der Erstellung des Schätzgutachtens fortzufahren, und somit Gesellschaftsquoten und Grundstücke im Eigentum von natürlichen Personen aufzuwerten.