Beitrag für Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen Unternehmen (2024-2025)
Wer kann die Förderung beanspruchen?
Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Han-dels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.
Unternehmen, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Land-wirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und deren Tätigkeit mit einem ATECO-Kodex laut Kriterien festgelegten klassifiziert ist.
Gastgewerbliche Betriebe können um einen Beitrag ansuchen, wenn sie in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Umsatz bis zu max. 1.000.000,00 Euro haben.
Freiberufler können nur in den ersten fünf Tätigkeitsjahren ansuchen.
Gemäß gegenständlichen Richtlinien kann im Zeitraum 2024-2025 für maximal 3 (drei) Betriebssitze eines jeden Unternehmens ein Antrag eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Beihilfefähig ist die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen (technische Systeme) und die Installation von Videoüberwachungsanlagen mit geschlossenem Kreislauf, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Mindest- und Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben
Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 1.000,00 Euro je Betriebssitz, die höchstmöglich zulässigen Kosten betragen 8.000,00 Euro je Betriebssitz.
Ausmaß der Förderungen
Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 50% der zulässigen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt.
Mehrfachförderung
Der Beitrag ist nicht mit anderen kumulierbar.
Wie und wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Der Beitragsantrag muss mittels PEC an das zuständige Amt innerhalb 31. Dezember 2025 vor Beginn des entsprechenden Invesitionsvorhabens eingereicht werden.
Der Antrag muss vor der Tätigung der Investition (Schriftliche Zusage Angebot, Anzahlung, Kaufvorvertrag, usw.) eingereicht werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner