Covid-19-Beihilfen der Aut. Provinz Bozen

Die Landesverwaltung hat die Voraussetzungen für die Gewährung des Verlustbeitrages und des Fixkostenzuschusses zur Verfügung gestellt.

Da es nicht möglich ist, beide Beiträge in Anspruch zu nehmen, sollte man abwägen, welche Beitragsform vorteilhafter ist.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, die dafür nötige Berechnung zu tätigen.

Die wichtigsten Kriterien für die Gewährung beider Beiträge (Verlustbeitrag und Fixkostenzuschuss) sind unter anderem, dass der Antragsteller die Tätigkeit vor dem 31. März 2021 aufgenommen hat und einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im jeweiligen Bezugszeitraum nachweisen kann. Die bereits erhaltenen Beiträge vom Staat und der Provinz Bozen müssen teilweise dazu gerechnet werden.

 

Verlustbeitrag für Kleinunternehmen

Es handelt sich um einen Pauschalbeitrag zwischen 3.000 € und 10.000 €, je nach Anzahl der Beschäftigten des Antragstellers. Der Umsatzrückgang von mindestens 30 % muss im Zeitraum 01.10.2020 bis 31.03.2021 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres nachgewiesen werden.

Weiters muss im Geschäftsjahr 2019:

  • ein Umsatz von mindestens 15.000 € erreicht worden sein, außer von jenen Betrieben, die ihre Tätigkeit ab 01.10.2019 aufgenommen haben;
  • ein besteuerbares Einkommen aus der letzten eingereichten Steuererklärung von maximal 50.000 € bei Einzelunternehmen und Selbstständigen oder von 85.000 € bei Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter und Familienunternehmen erklärt worden sein.

Wichtig: Wir haben diese beiden Voraussetzungen für Sie bereits überprüft. Wir senden Ihnen ein weiteres Rundschreiben zu, indem wir Ihnen mitteilen, ob Sie diese Kriterien erfüllen. Noch zu überprüfen bleibt, ob Sie einen Umsatzrückgang im Bezugszeitraum erlitten haben und weiters ist abzuwägen, ob der Fixkostenbeitrag eine größere Hilfe bietet.

Die Gesuche für den Verlustbeitrag können ab 19. April 2021 ausschließlich online, über den E-Government-Service der Landesverwaltung (MyCivis) mittels SPID (1), bis innerhalb 30.09.2021 um 12 Uhr eingereicht werden.

Der Dienst ist nur mittels SPID des gesetzlichen Vertreters des Betriebes zugänglich, nachdem das Unternehmen eine „Vertretung“ erhalten hat. Die Anleitung, wie diese Delegierung zu erfolgen hat, finden Sie auf der Webseite (2). Die bereits im Vorjahr erteilten Vollmachten für diesen Dienst bleiben aufrecht und sind weiterhin gültig.

Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie, uns auch Bescheid zu geben, wenn Sie sich selbst um die Überprüfung der Kriterien und das Ansuchen der Beiträge kümmern, sofern Sie dies nicht bereits mitgeteilt haben.

 

Fixkostenbeitrag

Beim Fixkostenzuschuss wird hingegen ein Beitrag bis zu maximal 100.000 € auf die Fixkosten des Jahres 2019 gewährt. Der Beitrag wird im Verhältnis zum Umsatzrückgang im Zeitraum 01.04.2020 bis 31.03.2021 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres berechnet. Der Umsatzrückgang muss mindestens 30 % betragen. Gesuche können voraussichtlich erst ab Juni 2021 eingereicht werden.

Zudem muss im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatz von mindestens 30.000 € erreicht worden sein, außer von jenen Betrieben, die ihre Tätigkeit ab 01.04.2019 aufgenommen haben. Diese müssen keinen Umsatzrückgang nachweisen, jedoch einen Mindestumsatz von 700,00 € / Tätigkeitsmonat erreichen.

Wichtig: Wir haben diese Voraussetzung für Sie bereits überprüft. Wir senden Ihnen ein weiteres Rundschreiben zu, indem wir mitteilen, ob Sie dieses Kriterium erfüllen. Noch zu überprüfen bleibt, ob Sie einen Umsatzrückgang im Bezugszeitraum erlitten haben und weiters ist abzuwägen, ob der Verlustbeitrag eine größere Hilfe bietet.

Die Gesuche können ausschließlich online für den Antragsteller innerhalb 30. September 2021 über eine eigene Onlineplattform von einem Wirtschaftsberater bzw. einer anderen Körperschaft eingereicht werden, die als Vermittler arbeiten kann bzw. dazu befähigt ist.

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1038124 - Hier finden Sie alle weiteren Details, Liste der zulässigen Fixkosten und Kriterien für die Gewährung des Beitrags.

 

Vorfinanzierungen für Anspruchsberechtigte des Fixkostenzuschusses

Unternehmen, die Anspruch auf die Gewährung des Fixkostenzuschusses haben, können voraussichtlich ab Anfang Mai bei den Banken (Südtiroler Sparkasse, Südtiroler Volksbank, Raiffeisen) um eine Vorfinanzierung des zustehenden Fixkostenzuschusses ansuchen.

Sobald nähere Informationen dazu vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Download Rundschreiben

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