Verrechnung des Steuerguthabens für Strom- und Gaskosten 2023 innerhalb 16. November 2023

Die Regierung hat letzte Woche den Termin für die Verwendung von Steuerguthaben für den Verbrauch von Strom und Gas im 1. und 2. Trimester 2023 auf den 16. November 2023 vorgezogen (der ursprüngliche Termin war der 31. Dezember 2023).

Wir empfehlen, dass Sie sich umgehend mit Ihren Energielieferanten in Verbindung setzen, um ihr Guthaben für Strom und Gas zu erfragen.

Diese Guthaben können ausschließlich durch Verrechnung über das Modell F24 bis spätestens zum 16. November 2023 verwendet werden. Werden die Guthaben bis dahin nicht verrechnet, gehen diese verloren!

Falls Ihr Energielieferant Ihnen bislang kein Guthaben mitgeteilt hat (trotz Anfrage), ersuchen wir höflichst um umgehende Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bis spätestens zum 31. Oktober 2023. Auf diese Weise können wir Ihr Guthaben berechnen und die entsprechende Verrechnung vornehmen.

Bitte senden Sie hierzu eine Mail an alfred.klotz@bsw.it

Die Höhe der Beihilfen sind in folgender Tabelle kurz aufgelistet:

 

1.Trimester 2023

2.Trimester 2023

Steuerguthaben für Strom

35 %

10 %

Steuerguthaben für Gas

45 %

20 %

Sollten Sie uns bereits die Guthaben für Strom und Gas des 1. und 2. Trimesters 2023 übermittelt haben, betrifft diese E-Mail Sie nicht und kann unbeachtet bleiben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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