Elektronische Eigenrechnung für Auslandsrechnungen

Seit 1. Juli 2022 hat man bekanntlich die Daten über die Auslandsumsätze nicht mehr quartalsweise, sondern die Umsätze einzeln nach den Regeln der elektronischen Rechnung über die SDI-Plattform als XML-Datei zu versenden (siehe unser Rundschreiben von März 2022).

Es folgt ein kurzer Überblick zur Versendung der Eigenrechnungen:

 

Meldepflichtige Umsätze

Betrifft im Allgemeinen die Ausgangs- und die Eingangsumsätze für Lieferungen und Leistungen, die gegenüber Nichtansässigen erbracht bzw. von diesen erhalten werden – in Prinzip alle Operationen, welche mit Unternehmen/Personen aus dem Ausland getätigt werden.

 

Fälligkeit

Die Meldung der XML-Datei hat innerhalb der Fristen für die Ausstellung der elektronischen Rechnung zu erfolgen.

Bei den Eingangsumsätzen ist die Versendung innerhalb des 15ten des Folgemonats nach Erhalt der Rechnung für EU-Rechnungen bzw. nach Leistungserbringung bei Nicht-EU Rechnungen vorzunehmen.

Sollten Sie uns mit der Ausstellung und Versendung der Rechnungen beauftragt haben, benötigen wir die Unterlagen innerhalb 8ten des Monats, damit wir diese termingerecht versenden können.

 

Angaben in der elektronischen Rechnung

  • Angaben zu Kunden/Lieferanten;
  • Rechnungsdatum;
  • Nummer;
  • Betrag;
  • Beschreibung der Lieferung (Art und Menge) und der Dienstleistung (Art und Umfang) – bei den Eingangsrechnungen braucht es keine genaue Beschreibung der erhaltenen Lieferung oder Leistung; es genügt die Angabe von „Lieferung“ und/oder „Leistung“ und der Verweis auf die Beschreibung in der erhaltenen Rechnung.

 

Dokumentart

TD17 – Ergänzung oder Eigenrechnung für erhaltene Dienstleistungen

TD18 – Ergänzung für innergemeinschaftliche Lieferungen

TD19 – Ergänzung für Lieferung von Subjekten, welche in Italien direktidentifziert sind (Art. 17 c.2 DPR 633/72)

TD16 – Reverse charge Italien – die Versendung der Eigenrechnungen für inländische Rechnungen (zum Beispiel Art. 17 c.6 a-ter) ist fakultativ – wird diese elektronisch versendet entfällt das manuelle Integrieren der Beträge und die analoge Aufbewahrung der Rechnung.

 

Natur der Operation

Für Positionen, welche nicht der MwSt. unterliegen, ist die Natur der Operation anzugeben – siehe Anlage A.

 

Rechnungen mit Leistungsort im Ausland (Bsp. Hotel, Tankrechnungen)

Alle Rechnungen mit Leistungsort im Ausland, welche mit ausländischer MwSt. ausgestellt werden, müssen im MwSt.-Register als Rechnung verbucht werden. Die Natur der Operation ist N2.2 – es ist kein Reverse charge anzuwenden. Es muss eine elektronische Eigenrechnung versendet werden. Für diese Pflicht wurde bei einem Rechnungsbetrag unter 5.000 € eine Befreiung eingeführt - diese gilt nur für die Versendung der Eigenrechnung, nicht für die Registrierung der Rechnung.

 

DKLink/Servizi web

Für jene Kunden, welche unser Portal für die elektronischen Rechnungen nutzen und wir die Eigenrechnungen versenden: unter dem Menüpunkt elektronische Rechnungen Kontrolle – Eigenrechnung/Integrationen werden die versendeten Rechnungen aufgelistet. Bei entsprechender Einstellung erhalten Sie eine Mail mit der Info, dass neue Rechnungen verfügbar sind – alle Rechnungen mit dem Suffix /INT betreffen die Eigenrechnungen.

 

Anlage A

Download Rundschreiben

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