Gemeindeimmobilien- steuer

In Südtirol ist für das Jahr 2021 die Akontozahlung der Gemeindeimmobiliensteuer „GIS“, welche normalerweise bis 16. Juni eingezahlt werden muss, auf den 15. Dezember 2021 aufgeschoben worden.

Der Gesamtbetrag der GIS ist daher bis 16. Dezember 2021 zu bezahlen.

Unsere Kanzlei wird darum keine Berechnung bzw. keinen Zahlungsbescheid für die Akontozahlung übermitteln. Wenn Sie dennoch die Akontozahlung vornehmen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an alfred.klotz@bsw.it.

Für das restliche Staatsgebiet wird die erste Rate der Gemeindeimmobiliensteuer „IMU“ am 16. Juni 2021 fällig. Wenn Sie unsere Kanzlei für die Berechnung beauftragt haben, werden wir Ihnen in gewohnter Weise den Zahlungsbeleg für die termingerechte Zahlung übermitteln.

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