Gesetzesdekret "Sostegni-bis"

Die wichtigsten Bestimmungen

Mit dem neuen Gesetzesdekret „Sostegni bis“ hat die Regierung neue Unterstützungsmaßnahmen verabschiedet. Hier die wichtigsten Bestimmungen:

 

Eigenkapitalförderung

Die Eigenkapitalförderung (sogenannte ACE) wird beschränkt für das Jahr 2021 von 1,3% auf 15% erhöht. Diese Förderung betrifft nur die nicht ausgeschütteten Gewinne des Geschäftsjahr 2020 und die Kapitaleinlagen der Gesellschafter im Jahr 2021.

 

Steuerguthaben auf Neuinvestitionen

Der Steuerbonus für Neuinvestitionen (also Maschinen und Geräte ohne die Merkmale von Industrie 4.0), die 2021 erworben werden, können nun auch von Unternehmen mit Erlösen von mehr als fünf Millionen Euro sofort als Gesamtbetrag und ohne Aufteilung in Raten genutzt werden. Bisher musste hier eine Aufteilung auf drei Jahre vorgenommen werden.

 

Bonus alberghi

Dieser Bonus für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen von Hotelbetrieben ist ja bekanntlich für 2020 und 2021 gültig. Er wurde nun mit diesem Dekret für das Jahr 2022 verlängert.

 

Steuerbonus Desinfektion und Kauf Schutzausrüstung 2021

Der Steuerbonus für die Desinfektion der Lokale und verwendeten Arbeitsmittel sowie für den Ankauf von persönlicher Schutzausrüstung (DPI) wird für die Monate Juni bis August 2021 wieder eingeführt.

Unternehmern, Freiberuflern und nicht gewerblichen Körperschaften steht für die Ausgaben im genannten Zeitraum ein Steuerbonus in der Höhe von 30% der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 Euro zu.

Gefördert werden folgende Kosten:

  1. Desinfektion der Lokale, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, sowie der Instrumente, welche im Rahmen dieser Tätigkeit verwendet werden;
  2. Verabreichung von Abstrichen an diejenigen, die innerhalb der oben genannten Tätigkeiten ihre Arbeit ausführen;
  3. Kauf von persönlicher Schutzausrüstung wie Masken, Handschuhe, Visiere und Schutzbrillen, Schutzanzüge und -schuhe, die den Sicherheitsanforderungen der EU-Gesetzgebung entsprechen;
  4. Kauf von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln;
  5. Erwerb von anderer als bei Punkt c) genannter Schutzausrüstung wie Thermometer, Thermoscanner, Dekontaminierungs- und Desinfektionsmatten und -schalen, die den Sicherheitsanforderungen der EU-Gesetzgebung entsprechen, einschließlich etwaiger Installationskosten;
  6. Kauf von Geräten zur Gewährleistung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands, wie z.B. Barrieren und Schutzplatten, einschließlich etwaiger Installationskosten.

Die Durchführungsbestimmungen mit allen Details von Seiten der Agentur der Einnahmen fehlen noch. Es wird voraussichtlich wieder eine telematische Meldung nötig sein, um die geplanten Spesen mitzuteilen. Der effektive Prozentsatz kann daher niedriger ausfallen.

 

Miet- und Pachtbonus 2021

Der Steuerbonus für Mieten von nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien sowie für Pacht wird zum einen für die im Tourismussektor tätigen Betriebe bis Juli verlängert und zum anderen für die restlichen Betriebe und Freiberufler für die Monate Jänner bis Mai wieder eingeführt, und zwar:

a) Verlängerung Steuerbonus für den Tourismussektor

Für die Beherbergungsbetriebe wird der Bonus von April auf Juli 2021 verlängert.

b) Verlängerung Steuerbonus für die Monate Jänner bis Mai 2021

Die Neuauflage des Steuerkredites für die gezahlten Mieten für die Monate Jänner bis Mai steht allen Unternehmern, Freiberuflern sowie nicht gewerblichen Körperschaften zu, welche im Steuerjahr 2019 Gesamteinnahmen von maximal 15 Millionen Euro erwirtschaftet haben.

Die Höhe des Steuerbonus bleibt gleich: 60% für Mieten, Leasing oder Konzessionsverträge für nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird und 30% für Betriebspacht.

Nutzen können den Bonus all jene Betriebe, welche einen Umsatzrückgang von min. 30% im Zeitraum 01.04.2020 – 31.03.2021 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres, sprich 01.04.2019 – 31.03.2020, erlitten haben.

Betriebe, welche ihre Tätigkeit ab dem 01.01.2019 begonnen haben, müssen den Umsatzrückgang nicht vorweisen. Es gibt keine Ausnahme mehr für die Betriebe, die ihren Sitz in einer Region haben, welche bereits vor der Pandemie als Krisengebiet eingestuft waren, so wie es für die Provinz Bozen der Fall ist.

 

Ankauf von Immobilien als Erstwohnung von bis zu 36-Jährigen

Es wird eine Befreiung von der Registersteuer sowie der Hypothekar- und Katastersteuer vorgesehen. Bei Ankauf mit 4% Mehrwertsteuer steht dem Käufer ein Steuerkredit von 4% zu, welchen er dann mit Einkommensteuern verrechnen kann. Die Begünstigung gilt nur bei einem Jahresfamilieneinkommen (ISEE) des Käufers unter 40.000 Euro. Sie gilt für Kaufverträge mit Abschluss vom 26.05.2021 bis zum 30.06.2022.

 

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