Haushaltsgesetz 2024

Wir haben für Sie die wichtigsten steuerlichen Neuerungen des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 zusammengefasst. Folgende Themen werden behandelt:

  • Steuerfreie Sachbezüge
  • Ersatzsteuer auf Produktionsprämien
  • Rai- Gebühr
  • Mehrwertsteuersatz für Pellets
  • Mehrwertsteuererleichterung „tax free shopping"
  • Aufwertung von Gesellschaftsquoten und Grundstücken
  • Veräußerung von Immobilien nach Durchführung von Bauarbeiten mit einem Absetzbetrag von 110 %
  • Steuersatz für Vermögen im Ausland IVIE und IVAFE
  • Berichtigung der Vorräte und Bestände

 

Steuerfreie Sachbezüge

Für 2024 werden in Italien steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer von 258,23 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Dazu zählen sowohl Sachgüter und Dienstleistungen als auch Erstattungen für bestimmte häusliche Kosten wie Strom, Gas, Wasser und Miete. Für Arbeitnehmer mit Kindern, die fiskalisch als zu Lasten lebend gelten, steigt dieser Betrag auf 2.000 Euro.

Ersatzsteuer auf Produktionsprämien

Die Ersatzsteuer auf Produktivitätsprämien für Arbeitnehmer wird von 10 % auf 5% herabgesetzt.

RAI-Gebühr

Der Rundfunkbeitrag wird mit dem neuen Haushaltsgesetz für Haushalte bzw. private Nutzer im Jahr 2024 von 90 € auf 70 € herabgesetzt.

Mehrwertsteuersatz für Pellets

Der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Pellets wird nur noch beschränkt für die Monate Januar und Februar 2024 auf 10 % festgelegt, abweichend vom normalerweise für diese Produkte vorgesehenen Satz von 22 %.

Mehrwertsteuererleichterung „tax free shopping“

Der Mindestschwellenwert für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuererleichterung beim Verkauf von Waren an Reisende aus Nicht-EU-Ländern (sog. „Tax Free Shopping“) wird von 154,94 Euro auf 70 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) gesenkt. Die neue Betragsgrenze gilt für Warenverkäufe, deren Ausführungszeitpunkt ab dem 01.Februar 2024 liegt.

Aufwertung von Gesellschaftsquoten und Grundstücken

Die Neuauflage der Aufwertungsmöglichkeit für im Privatbesitz befindliche Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen ist für das Jahr 2024 bestätigt. Diese betrifft sowohl bebaubare als auch landwirtschaftliche Grundstücke, die zum 1. Januar 2024 von natürlichen Personen gehalten werden (nicht im Unternehmensvermögen).
Um die Aufwertung zu realisieren, ist bis zum 30. Juni 2024 die Schätzung und die Zahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 16% vorzunehmen.

Veräußerung von Immobilien nach Durchführung von Bauarbeiten mit einem Absetzbetrag von 110 %

Der Gesetzgeber hat eine Spekulationsfrist für Wohnungen auf denen Wiedergewinnungsarbeiten mit dem sogenannten „Steuerbonus“ in Höhe von 110% durchgeführt wurden, eingeführt. Sollten die genannten Immobilien vor Ablauf einer 10 - Jahres Frist verkauft werden, unterliegt der daraus erzielte Mehrerlös einer Abgeltungssteuer in Höhe von 26 %. Die Regelung gilt für Immobilien, welche ab dem 01.Jänner 2024 verkauft werden.
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Wohnungen, welche durch eine Erbschaft erworben wurden oder vom Eigentümer und seinen Familienmitgliedern vorwiegend als Hauptwohnung genutzt werden.

Steuersatz für Vermögen im Ausland IVIE und IVAFE

In Italien ansässige natürliche Personen, die im Ausland Immobilien oder Finanzvermögen besitzen, sind zur Zahlung der IVIE oder IVAFE verpflichtet.
Der Steuersatz der IVIE wird von 0,76 % auf 1,06 % angehoben. Der Steuersatz der IVAFE wird von 0,2 % auf 0,4 % pro Jahr angehoben, wenn die betreffenden Finanzprodukte in einem Staat mit begünstigter Steuerordnung (“Steuerparadiese“) gehalten werden.

Berichtigung der Vorräte und Bestände

Im Rahmen des Finanzgesetzes 2024 wird die Möglichkeit einer Berichtigung der Vorräte und Bestände vorgesehen. Diese Berichtigung ermöglicht es den Unternehmen, die Buchwerte ihrer Anfangsbestände an den tatsächlichen physischen Bestand anzupassen. Hierfür ist eine Ersatzsteuer in Höhe von 18% zu entrichten. Zusätzlich ist ggf. auch noch die geschuldete MwSt. zu berechnen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner

Zurück