Mitteilung des wirtschaftlichen Eigentümers

Mit Ministerialdekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 121 vom 25.05.2022, wurde die Eintragung der „wirtschaftlichen Eigentümer“ von Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit, juristischen Personen des Privatrechts sowie Trusts eingeführt.
Dadurch entsteht die Meldepflicht des „wirtschaftlichen Eigentümers“ für Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften, Gesellschaften zur wechselseitigen Unterstützung, Konsortialgesellschaften) bei der zuständigen Handelskammer.
Das letzte Ministerialdekret für die Durchführung dieser Meldepflicht steht noch aus, wird aber in absehbarer Zeit erlassen werden.
Die Meldung der Daten wird ausschließlich mit digitaler Unterschrift der meldepflichtigen Rechtssubjekte über den einheitlichen Vordruck „Comunicazione unica“ möglich sein.
Deshalb machen wir Sie darauf aufmerksam rechtzeitig zu überprüfen, dass die gesetzlichen Vertreter der meldepflichtigen Gesellschaften und Körperschaften über eine aktive digitale Unterschrift verfügen. Anderenfalls raten wir Ihnen dringend an, sich eine digitale Unterschrift zu besorgen.
Genauere Anweisungen für die Durchführung der Meldung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

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