Neue Regeln im Pauschalsystem

Die Neuerung:

Gemäß dieser Änderung können nun alle Kleinunternehmer und Freiberufler das Pauschalsystem nutzen, wenn ihre kassierten Einnahmen im Vorjahr 85.000 Euro nicht überschritten haben (bis 2022: 65.000 Euro), natürlich unter der Bedingung, dass keine anderen Ausschlussgründe vorliegen.

Folgen der Überschreitung:

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Überschreiten der Schwelle von 85.000 Euro oder 100.000 Euro erhebliche Konsequenzen hat. Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres die 85.000-Euro-Schwelle überschreiten, dürfen Sie das Pauschalsystem ab dem nächsten Jahr nicht mehr nutzen.

Dies gilt bis zur Schwelle von 100.000 Euro. Sobald jedoch die 100.000-Euro-Grenze im Laufe des Jahres überschritten wird, erlischt die Berechtigung zur Nutzung des Pauschalsystems mit sofortiger Wirkung. Die Einkommensteuer IRPEF wird dann auf herkömmliche Weise berechnet, unter Berücksichtigung der gesamten kassierten Einnahmen im laufenden Jahr. Auch ist bei der Überschreitung der 100.000 Euro Schwelle sofort die Mehrwertsteuer fällig.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Ausschlussgründe ebenfalls gelten, darunter die Anwendung eines MwSt.-Sonderregimes, die Beteiligung an Personengesellschaften oder die Überschreitung der Schwelle von 30.000 Euro für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des Pauschalsystems zu unterstützen.

Sollten Sie im laufenden Steuerjahr eines der genannten Limits überschritten haben, zögern Sie bitte nicht, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.

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