Neuer Verlustbeitrag des Staates (DL Sostegni - BIS)

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ist ein neuer Verlustbeitrag DL Sostegni - BIS (“contributo a fondo perduto”) vorgesehen bzw. es besteht die Möglichkeit, sich zwischen zwei alternativen Beitragsarten zu entscheiden: dem automatisch ausbezahlten Verlustbeitrag oder dem „alternativen Verlustbeitrag“.

Automatisch ausbezahlter Verlustbeitrag

Allen Betrieben, die im April bereits den staatlichen Verlustbeitrag gemäß Unterstützungsdekret „Decreto Sostegni“ beantragt und erhalten haben, wurde automatisch der gleiche Betrag auf das zuvor angegebene Bankkonto ausbezahlt.

„Alternativer Verlustbeitrag“

Voraussetzung für den „alternativen Verlustbeitrag“ ist ein durchschnittlicher monatlicher Umsatzrückgang in Höhe von mindestens 30% im Bezugszeitraum 01.04.2020 – 31.03.2021 verglichen mit demselben Zeitraum des Vorjahres. Des Weiteren müssen im Geschäftsjahr 2019 die Erlöse unter 10 Millionen Euro liegen.

Sollte der „alternative Verlustbeitrag“ höher ausfallen als der automatische ausbezahlte Verlustbeitrag, so hat der Antragsteller Anspruch auf den ausstehenden Differenzbetrag.

 

Wir haben für Ihren Betrieb bereits den Umsatzrückgang und die Zugangsvoraussetzungen überprüft und werden uns direkt bei Ihnen melden.

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