Register ausländischer Fahrzeuge (REVE)

Ab Montag, dem 21. März 2022, sind die Änderungen der Straßenverkehrsordnung wirksam. Dadurch wird die Registrierung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, welche auf dem italienischen Staatsgebiet zirkulieren, im öffentlichen Register ausländischer Fahrzeuge (REVE) erforderlich.

Hierzu ist zu beachten:

  • Personen, die den Wohnsitz nach Italien verlegt haben und Eigentümer von im Ausland zugelassenen Autos, Motorrädern oder Anhängern sind, dürfen diese auf dem Staatsgebiet nur unter der Bedingung benutzen, dass sie innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung des Wohnsitzes die oben genannten Fahrzeuge immatrikulieren;
  • an Bord „ausländischer“ Fahrzeuge, die auf dem italienischen Staatsgebiet von einer in Italien ansässigen Person gefahren werden, welche nicht mit dem Eigentümer des Fahrzeugs übereinstimmt, muss ein vom Inhaber mit nachweisbarem Datum unterzeichnetes Dokument aufbewahrt werden, aus dem der Titel und die Dauer der Verfügbarkeit des Fahrzeuges hervorgeht;
  • falls die natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Italien das Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, auch nicht kontinuierlich, im Kalenderjahr besitzt (wie im Falle von Leasing oder Langzeitmiete), müssen der Titel und die Dauer der Verfügbarkeit vom Benutzer in einem eigenen Register des PRA-Informationssystems erfasst werden (REVE).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des ACI, beim Amt für Mobilität oder bei einer Autoagentur.

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