Steuerguthaben Strom- und Gaskosten

Steuerguthaben für Stromkosten zweites Kalenderquartal 2022

Unternehmen mit einem Stromanschluss von 16,5 kW oder höher erhalten ein Steuerguthaben in Höhe von 12% der Kosten für den im zweiten Kalenderquartal 2022 verbrauchten Strom.

Damit man Anrecht auf das Steuerguthaben hat, müssen die Kosten pro kWh Strom im ersten Kalenderquartal 2022 (abzüglich Subventionen und Steuern) im Vergleich zum ersten Kalenderquartal 2019 um mehr als 30% gestiegen sein.

Das Steuerguthaben wird über den Zahlungsvordruck F24 mit anderen Steuern verrechnet.

Sollten Sie Interesse an dieser Förderung haben, bitten wir Sie, vorab die Zugangsvoraussetzungen von einem Techniker oder Ihrem Lieferanten überprüfen zu lassen und sich dann bei unserer Kanzlei zu melden.

 

Steuerguthaben für Gaskosten zweites Kalenderquartal 2022

Das Steuerguthaben beträgt 20% der im zweiten Kalenderquartal 2022 getragenen Kosten für den Gasverbrauch.

Anspruch auf dieses Steuerguthaben haben alle Unternehmen, deren Kosten für den Gasverbrauch im ersten Kalenderquartal 2022 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 um mehr als 30% gestiegen sind.

Das Steuerguthaben wird über den Zahlungsvordruck F24 verrechnet.

Auch hier bitten wir Sie, bei Interesse vorab die Voraussetzungen von einem Techniker oder von Ihrem Lieferanten überprüfen zu lassen und sich dann bei unserer Kanzlei zu melden.

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