Steuerguthaben Strom- und Gaskosten 2023

Wir möchten daran erinnern, dass die Steuerguthaben für den Einkauf von Strom und Gas für das 1. Trimester 2023 bei den jeweiligen Energie-Lieferanten angefordert werden können.

Wie in einem vorhergehenden Rundschreiben erwähnt, steht das Steuerguthaben für Strom jedem Unternehmen zur Verfügung, welches einen Stromanschluss von 4,5kW oder höher besitzt.

Für den Energieanbieter Alperia ist das Gesuch ausschließlich über ein Online-Formular möglich. Bitte verwenden Sie folgenden Link:

https://www.alperia.eu/de/support/formulare-und-informationen/ansuchen-steuerguthaben

Wir raten an, das Gesuch an den Energielieferanten sehr bald zu senden, damit das Guthaben bereits mit den Steuerzahlungen im Sommer kompensiert werden kann.

Sollte Ihnen der Energielieferant keine Mitteilung zukommen lassen, bzw. keine Berechnung durchführen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an alfred.klotz@bsw.it.

Die Mitteilung des Energielieferanten betreffend des Guthabens, leiten Sie bitte direkt an

alfred.klotz@bsw.it weiter, damit wir die Guthaben termingerecht mit einer Steuerschuld kompensieren können.

Verlängerung Steuerguthaben für Stromkosten und Gaskosten für das 2. Trimester 2023

Die Steuerguthaben für Strom und Gas wurden auch für das 2. Trimester 2023 verlängert. Die Höhe der Beihilfen wurde allerdings um mehr als die Hälfte gekürzt:

 

1.Trimester 2023

2.Trimester 2023

Steuerguthaben für Strom

35 %

10 %

Steuerguthaben für Gas

45 %

20 %

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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