Ablehnung elektronischer Zahlungen - Strafen

Ab dem 30.6.2022 (und nicht mehr ab dem 1.1.2023) wird nun bei Verweigerung der Annahme von Zahlungen mit Kreditkarte oder Bankomat unabhängig von dem Betrag eine Verwaltungsstrafe von 30 Euro sowie 4% des Wertes der Transaktion ausgestellt.

Dies gilt für alle Steuerzahler, welche Güter veräußern oder Dienstleistungen erbringen (auch freiberufliche) und zur Annahme von Zahlungen mit Kreditkarte oder Bankomat verpflichtet sind.

Liegt eine “objektive technische Unmöglichkeit” vor, so wird die Strafe nicht verhängt.

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