Werbebonus

Der Steuerbonus für Werbeausgaben ist in geltender Fassung für die Jahre 2021 und 2022 verlängert worden. Damit werden bis zu 50% der Investitionen in Werbeflächen und Artikeln in nationalen Zeitungen (auch in digitaler Form) sowie im nationalen Radio und TV gefördert.

Der Bonus beträgt wie bereits erwähnt bis zu 50% der tatsächlich durchgeführten Werbeausgaben, allerdings gehen wir erfahrungsgemäß davon aus, dass der Bonus deutlich geringer ausfallen wird.

So wurde z.B. für das Jahr 2020 ebenfalls ein Bonus von bis zu 50% versprochen, die angesuchten Beiträge haben allerdings die zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem übertroffen, weshalb schlussendlich nur 7% der getätigten Werbespesen gefördert wurden.

Für 2021 ist das gesamtstaatliche Budget das selbe geblieben, weshalb wir einen ähnlichen Prozentsatz der Förderung erwarten dürfen.

Sollten Sie Interesse an dieser Förderung haben, bitten wir Sie, uns bis zum 11. Oktober 2021 die bereits durchgeführten und noch geplanten Werbeinvestitionen für das gesamte Jahr 2021 an max.schweigkofler@bsw.it zu senden, da wir diese bis Ende Oktober dem Steueramt telematisch melden müssen.

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