Werbebonus 2022

Der Steuerbonus für geplante und bereits getätigte Werbeausgaben für das Jahr 2022 kann bis 31. März 2022 vorgemerkt werden. Die Erklärung der effektiv getätigten Werbeausgaben kann dann innerhalb 31. Jänner 2023 versendet werden.

Es werden bis zu 50% der Investitionen in Werbeflächen und Artikeln in nationalen Zeitungen (auch in digitaler Form) sowie im nationalen Radio und TV gefördert.

Der Bonus beträgt wie bereits erwähnt bis zu 50% der tatsächlich durchgeführten Werbeausgaben, allerdings gehen wir erfahrungsgemäß davon aus, dass der Bonus aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Mitteln deutlich geringer ausfallen wird.

Sollten Sie Interesse an dieser Förderung haben, bitten wir Sie, uns bis zum 21. März 2022 die bereits durchgeführten und noch geplanten Werbeinvestitionen für das gesamte Jahr 2022 an max.schweigkofler@bsw.it zu senden, da wir diese bis Ende März dem Steueramt telematisch melden müssen.

Download Rundschreiben

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