Werbebonus 2024

Der Steuerbonus für noch geplante und bereits getätigte Werbeausgaben für das Jahr 2024 kann bis 31. März 2024 vorgemerkt werden. Die Erklärung der effektiv getätigten Werbeausgaben muss innerhalb 09. Februar 2025 versendet werden.

Wichtig: Es werden nicht mehr bis zu 50 % der Investitionen in Werbeflächen und Artikeln in nationalen Zeitungen (auch in digitaler Form) sowie im nationalen Radio und TV gefördert, sondern die ursprüngliche Regelung wurde ab 2023 wiederhergestellt:

  • Der Steuerbonus wird ab 2023 auf die Mehrausgaben (von mindestens 1 %) der Kosten für Werbung im Vergleich zum Vorjahr in der Höhe von 75 % angewandt;
  • Kosten für Werbung in TV und Radio sind nicht mehr förderbar, nur mehr Ausgaben in nationalen Zeitungen (auch in digitaler Form).

Der Bonus beträgt wie bereits erwähnt bis zu 75 % der tatsächlich durchgeführten Mehrausgaben, im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings gehen wir erfahrungsgemäß davon aus, dass der Bonus aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Mitteln (30 Millionen für ganz Italien) deutlich geringer ausfallen wird.

Sollten Sie Interesse an dieser Förderung haben, bitten wir Sie, uns bis zum 21. März 2024 die bereits durchgeführten und noch geplanten Werbeinvestitionen für das gesamte Jahr 2024 an max.schweigkofler@bsw.it zu senden.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner

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