Werbebonus 2026

Sehr geehrte Kunden,

der Steuerbonus für noch geplante und bereits getätigte Werbeausgaben für das Jahr 2026 kann bis 31. März 2026 vorgemerkt werden. Die Erklärung der effektiv getätigten Werbeausgaben muss innerhalb 09. Februar 2027 versendet werden.

  • Der Steuerbonus wird auf die Mehrausgaben (von mindestens 1 %) der Kosten für Werbung im Vergleich zum Vorjahr in der Höhe von 75 % angewandt;
  • Kosten für Werbung in TV und Radio sind nicht mehr förderbar, nur mehr Ausgaben in nationalen Zeitungen (auch in digitaler Form).

Der Bonus beträgt wie bereits erwähnt bis zu 75 % der tatsächlich durchgeführten Mehrausgaben, im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings gehen wir erfahrungsgemäß davon aus, dass der Bonus aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Mitteln geringer ausfallen wird.

 

Sollten Sie Interesse an dieser Förderung haben, bitten wir Sie, uns bis zum 16. März 2026 die bereits durchgeführten und noch geplanten Werbeinvestitionen für das gesamte Jahr 2026 an max.schweigkofler@bsw.it zu senden.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner

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