Unternehmensberatung

Das Team von BSW überzeugt durch fundiertes Wissen, einen großen Erfahrungsschatz und managementorientierte Denkweise.

So ist BSW ein zielführender Partner für Ihr Unternehmen. Dabei begleiten wir Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens:

  • Unternehmensgründung
  • Wirtschaftliche Tätigkeit
  • Unternehmensauflösung
Entstehung

Bereits vor der formellen Gründung eines Unternehmens prüfen wir die Rentabilität und die finanzielle Umsetzbarkeit des Projekts.
Durch adäquate Strategiepläne (Investitionsplanung, Wirtschafts- und Finanzplanung) und Kosten-Nutzen-Rechnungen wird eine sorgfältige Analyse und Ausarbeitung der verschiedenen Alternativen möglich, wobei dem steuerrechtlichen Aspekt besondere Aufmerksamkeit gilt.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die detaillierte Kenntnis der gesellschafts- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen, um die geeignete Rechtsform und Organisationsstruktur für das Unternehmensprojekt bestimmen zu können.
BSW assistiert Ihnen bei der Ausarbeitung jener Schriftstücke, mit welchen die Gründung des Unternehmens gemäß der geltenden Gesetzesbestimmungen vollzogen wird (Gründungsakt, Eintragung im Handelsregister und weitere Formpflichten) bzw. die Beziehungen der Gesellschafter untereinander geregelt werden (Satzungen, Nebenabreden).

Auf der Verwaltungsebene, ist eine unter organisatorischen und personellen Gesichtspunkten effiziente Unternehmensstruktur zu wählen und ein Informationssystem zu bilden, das den betrieblichen Datenstrom wirksam und zeitgerecht verarbeiten kann.

Wirtschaftliche Tätigkeit

BSW begleitet die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens in verschiedensten Bereichen:
1. Finanzplanung
2. Steuerrecht
3. Gesellschaftsrecht und Steuerplanung
4. Verwaltung und Rechnungslegung
5. Buchprüfung
6. Betriebsbewertung
7. Außerordentliche Geschäftsfälle
8. Vereinbarungen und Nebenabreden unter den Gesellschaftern

Im Hinblick auf die Finanzplanung sind eine angemessene Budgetierung und die Bewertung alternativer Instrumente heute mehr denn je unabdingbare Voraussetzungen, um eine optimale Auswahl der Finanzierungsmittel zu treffen und ein effizientes Diagnose- und Kontrollsystem für die betriebliche Finanzstruktur zu etablieren. Von grundlegender Bedeutung ist auch eine fachmännische Beratung bei Kapitalerhöhungen und anderen Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung, sowie im Bereich des öffentlichen Beitragswesen.

In Fragen des Steuerrechts bietet BSW zu den traditionellen Serviceleistungen - Steuererklärungen, Beratung und Steuerplanung auch die Vertretung in Steuerstreitfällen und die Beratung in Angelegenheiten des internationalen Steuerrechts an.

Im Bereich der Bilanzierung und des Gesellschaftsrechts leisten unsere Berater nicht nur in der Ausarbeitung des Jahresabschlusses unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze und Bestimmungen einen wesentlichen Beitrag, sondern auch bei besonders komplexen und heiklen Geschäftsfällen (An- und Verkäufe von Beteiligungen und Betrieben, Fusionen etc.).

Die traditionellen Wirkungsbereiche des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters sind Verwaltung, Rechnungslegung und Buchprüfung.
Um in einem Unternehmen ein effizientes Informationsverarbeitungssystem zu etablieren, muß der Verwaltungsbereich angemessen strukturiert werden und folgende Aufgaben erfüllen können:

1. Buchführung, Bilanzierung und Erstellung von regelmäßigen Analysen und Berichten;
2. Interne Revision unter Beachtung der Grundsätze ordentlicher Buchführung und Rechnungsprüfung;
3. Implementierung von fortschrittlichen Systemen für das Controlling und die Finanzplanung.


In diesem Zusammenhang verfügt BSW über das erforderliche EDV-Grundwissen, um unter der Vielzahl von Buchhaltungssoftware, die am Markt angeboten wird, eine maßgeschneiderte Lösung für die unterschiedlichsten Unternehmenstypen zu definieren.

Im Zusammenhang mit Betriebsbewertungen kann BSW sowohl bei der Evaluation an sich (Auswahl des geeignetsten Kriteriums, Durchführung der Bewertung) wie auch in der Verhandlungsphase und in der Durchführung der geplanten Operation (Einbringung, An- und Verkauf von Beteiligungen etc.) beratend tätig werden.

Auch im Hinblick auf außerordentliche Geschäftsfälle (Fusionen, Einbringungen, Umwandlungen, Liquidationen u.a.), welche umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Rechnungslegung und des Handelsrechts voraussetzen, ist BSW ein kompetenter Partner für den Unternehmer, kann er doch in der Planungs- (Analyse der Rentabilität des Projekts) und Umsetzungsphase (Abwicklung der notwendigen Formalitäten, Beratung in Fragen des Steuerrechts und der Rechnungslegung) seine umfangreichen Kenntnisse einbringen.

Schließlich ist BSW auch dann ein verlässlicher Partner, wenn es um Nebenabreden zwischen Gesellschaftern, die Vertretung von Gesellschaftern und Schuldverschreibungsinhabern in der Hauptversammlung und um die Schlichtung von Streitfällen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern geht.

Auflösung

Bei der Auflösung eines Unternehmens ist nicht nur die juristische Korrektheit der entsprechenden Operationen, sondern auch die wirtschaftliche und finanzielle Abwicklung ausschlaggebend.
Das Team von BSW verfügt über die notwendige Erfahrung, um im Falle von Betriebsabtretungen und Liquidierungen eine angemessene steuer- und handelsrechtliche Beratung zu erbringen.