News

Unsere Kanzlei bleibt am Freitag, den 27. September 2024, geschlossen.
Wir sind am 30. September 2024 wieder für Sie da.

Wie in den Vorjahren können auch derzeit unter Einhaltung entsprechender formeller Pflichten be-stimmte Ausgaben für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden.

Berechtigt hierfür sind alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Rechtsform.

Unsere Kanzlei bleibt am Freitag, den 16. August 2024, geschlossen.
Zudem bleibt unsere Kanzlei von 21. August 2024 bis einschließlich 30. August 2024 aufgrund von Ferien geschlossen. Wir sind ab dem 02. September 2024 wieder für Sie da.

Liebe Kunden,

die Kanzlei Brugnara Schweigkofler Weger & Partner wünscht Ihnen allen und Ihren Familien ein Frohes Osterfest.

Unser Büro bleibt am Ostermontag den 1. April 2024 geschlossen.

Touristische Betriebe und Detailhändler sind berechtigt, in Abweichung vom allgemeinen Bargeldlimit von € 5.000, Bargeldzahlungen von ausländischen Personen (EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger) bis zu € 15.000 anzunehmen.

Wir möchten die wichtigsten Informationen zum Zweijährigen Vorab-Konkordat (Concordato preventivo biennale, kurz CPB) zusammenfassen.

Das Land Südtirol unterstützt im Rahmen der Wirtschaftsförderung verschiedene Investitionsvorhaben.

Datev Koinos ID (DKid) ist das neue System zur digitalen Identitätsauthentifizierung für alle Datev Koinos Dienste und Webseiten.

Der Steuerbonus für noch geplante und bereits getätigte Werbeausgaben für das Jahr 2024 kann bis 31. März 2024 vorgemerkt werden.

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen der Kurzzeitvermietung zusammengefasst.

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 zusammengefasst.

Schließungstage über Weihnachten und Silvester

Unser Büro bleibt an folgenden Tagen geschlossen: 25.12.2023 bis 05.01.2024.

Seit Kurzem werden von der Agentur der Einnahmen Mahnbescheide, sogenannte Compliance Schreiben über mögliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die telematische Übermitt-lung der Tageseinnahmen versendet. Eventuelle Fehler können freiwillig berichtigt werden. Zudem möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, die Registrierkassa bei längerer Schließung des Betriebes zu deaktivieren.

Schließung Büro 30.10.2023 und Allerheiligen

Unsere Kanzlei bleibt am 30. Oktober 2023 geschlossen.
Zudem bleibt unsere Kanzlei vom 1. November (Allerheiligen) geschlossen.

Die Regierung hat letzte Woche den Termin für die Verwendung von Steuerguthaben für den Verbrauch von Strom und Gas im 1. und 2. Trimester 2023 auf den 16. November 2023 vorgezogen (der ursprüngliche Termin war der 31. Dezember 2023).

Im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung wurde 2017 eine Quittungslotterie eingeführt. Der Verbraucher soll dazu ermutigt werden, beim Kauf eines Produktes/Dienstleistung die Quittung („Documento commerciale“) zu verlangen und diesen mit nachverfolgbaren Zahlungsmitteln zu bezahlen.

Wie wir Ihnen bereits im Jänner 2023 mitgeteilt haben, ist im Pauschalsystem (Regime forfettario) eine bedeutende Änderung in Kraft getreten.

Mit Ministerialdekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 121 vom 25.05.2022, wurde die Eintragung der „wirtschaftlichen Eigentümer“ von Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit, juristischen Personen des Privatrechts sowie Trusts eingeführt.

Die Agentur der Einnahmen hat sich zur Übermittlung der Tagesinkassi geäußert, die von Betrieben erfolgt, welche eine Tätigkeit ausüben, deren Geschäft nach Mitternacht abschließt.

Um die anfallenden Arbeiten in der Steuererklärungszeit bestmöglich erledigen zu können, bleibt unsere Kanzlei vom 15. Mai bis einschließlich 23. Juni 2023 nur am Vormittag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Wir möchten daran erinnern, dass die Steuerguthaben für den Einkauf von Strom und Gas für das 1. Trimester 2023 bei den jeweiligen Energie-Lieferanten angefordert werden können.

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde eine Sonderbesteuerung der Trinkgelder eingeführt – diese sieht eine Ersatzsteuer von 5 Prozent vor und auf den Betrag sind keine Sozialabgaben geschuldet.

Die Landesregierung hat auch 2021 eine Förderung für betriebliche Investitionen vorgesehen.

Liebe Kunden,

die Kanzlei Brugnara Schweigkofler Weger wünscht Ihnen allen und Ihren Familien ein Frohes Osterfest.

Unser Büro bleibt am Ostermontag den 10. April 2023 geschlossen.

Im Haushaltsgesetz 2023 wurde ein Nachlass („Condono“) für Formfehler vorgesehen. Der Nachlass gilt für alle Steuerpflichtigen. Dieser bezieht sich auf alle Formfehler, welche bis zum 31. Oktober 2022 begangen wurden und für die Bereiche Einkommensteuern (IRPEF und IRES), IRAP, Quellensteuern, Ersatzsteuern und MwSt.

Der Steuerbonus für noch geplante und bereits getätigte Werbeausgaben für das Jahr 2023 kann bis 31. März 2023 vorgemerkt werden. Es gibt wichtige Änderung zum Vorjahr.

Die wichtigsten Neuerungen zum Haushaltsgesetz 2023

Das Haushaltsgesetz (Legge di bilancio) wurde vor kurzem genehmigt. Es enthält wichtige Neuerungen für Unternehmen und Neuerungen für Privatpersonen.

Mit einem kürzlich erlassenen Ministerialdekret wurde die Fälligkeit der Meldung für 2023 abgeändert. Auch für das Jahr 2023 sind die Daten nicht monatlich, sondern nur halbjährlich zu versenden.

Schließungstage über die Weihnachtsferien und Silvester

Unser Büro bleibt an folgenden Tagen geschlossen: 26.12.2022 bis 06.01.2023

Unser Büro bleibt am 20. und 21. Oktober geschlossen.

Der Bonus, welcher bereits Arbeitnehmern und Pensionisten ausbezahlt wurde, kann nun unter bestimmten Voraussetzungen auch von Selbständigen und Freiberuflern angesucht werden.

Seit 1. Juli 2022 hat man bekanntlich die Daten über die Auslandsumsätze nicht mehr quartalsweise, sondern die Umsätze einzeln nach den Regeln der elektronischen Rechnung über die SDI-Plattform als XML-Datei zu versenden.

Die Steuerguthaben für den Einkauf von Strom und Gas wurden auf die Monate Oktober und November 2022 ausgedehnt.

Das Land Südtirol unterstützt im Rahmen der Wirtschaftsförderung den Ausbau digitaler Kompetenzen von Kleinstunternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern im Jahr 2021.

Angesichts der steigenden Zahl von psychischen Erkrankungen aufgrund der Coronapandemie wurde der sogenannte „bonus psicologico“ genehmigt.

Die Steuerguthaben für den Einkauf von Strom und Gas wurden auf das dritte Kalenderquartal ausgedehnt.

Für die Sanierungsarbeiten werden wieder neue Vorschriften vorgesehen.

Um die anfallenden Arbeiten in der Steuererklärungszeit bestmöglich erledigen zu können, bleibt unsere Kanzlei vom 01. Juni 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022 nur am Vormittag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Ab dem 1.7.2022 wird die Pflicht zur Ausstellung der elektronischen Rechnung auf Unternehmer und Freiberufler im "regime forfettario" und "regime dei minimi" ausgedehnt.

Ab dem 30.6.2022 wird bei Verweigerung der Annahme von Zahlungen mit Kreditkarte oder Bankomat eine Verwaltungsstrafe ausgestellt

Ab Montag, dem 21. März 2022, sind die Änderungen der Straßenverkehrsordnung wirksam.

Unternehmen können ein Steuerguthaben für den/das im zweiten Kalenderquartal 2022 verbrauchten Strom/Gas erhalten.

Ab. 1. Juli wird die Meldung „Esterometro“ abgeschafft und die Pflicht für die Versendung der elektronischen Eigenrechnungen eingeführt.

Unternehmen und nicht gewerbilche Körperschaften müssen die im Jahr 2021 erhaltenen Zuwendungen (Beiträge, usw.) von öffentlichen Körperschaften innerhalb 30. Juni 2022 veröffentlichen.

Touristische Betriebe und Detailhändler sind berechtigt, in Abweichung vom allgemeinen Bargeldlimit von € 2.000 Bargeldzahlungen von ausländischen Personen (EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger) bis zu € 15.000 anzunehmen.

Ab März entfallen neben anderen Sozialleistungen auch die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder und werden durch das sogenannte einheitliche Familiengeld ersetzt.

Der Steuerbonus für geplante und bereits getätigte Werbeausgaben für das Jahr 2022 kann bis 31. März 2022 vorgemerkt werden.

Das Bargeldlimit kehrt auf 2.000 Euro zurück.

Die Aufwertung von Gesellschaftsquoten und Grundstücken wird neu aufgelegt.

Im Rahmen des sogenannten PNRR (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza) wird für Tourismusbetriebe ein Beitrag auf Investitionen in Form einer Steuergutschrift und eines Zuschusses vorgesehen, um die Qualität des Unterkunftsangebots zu verbessern.

Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 125/2019 zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie führt das sog. Register der wirtschaftlichen Eigentümer (registro dei titolari effettivi) von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, juristischen Personen des Privatrechts und Trusts ein.

Es gibt neue Bestimmungen bei selbstständigen gelegentlichen Mitarbeitern („lavoro autonomo occasionale“).

Die wichtigsten Neuerungen zum Haushaltsgesetz 2022

Das Haushaltsgesetz (Legge di bilancio) wurde kurz vor kurzem genehmigt. Es enthält wichtige Neuerungen für Unternehmen und Neuerungen für Privatpersonen.

Ab dem 01. Januar 2022 gilt bei Barzahlungen die neue Grenze von Euro 999,99.

Dem privaten Käufer von sanierten Wohnungen steht ein Steuerbonus zu, wenn die Umbauarbeiten seitens der Baufirmen durchgeführt werden und diese die Wohnungen innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Umbaus verkaufen.

Aufgrund einer technischen Einstellung bei unserem Anti-Spam-Filter kann es sein, dass wir einige Mails möglicherweise nicht erhalten haben.

Der Steuerbonus für Werbeausgaben ist in geltender Fassung für die Jahre 2021 und 2022 verlängert worden.

Unternehmern, Freiberuflern und nicht gewerblichen Körperschaften wird ein Steuerguthaben in Höhe von 30% für folgende Aufwendungen im Zeitraum 1. Juni bis 31. August 2021 zuerkannt:

Unser Büro bleibt von 16.08.2021 bis einschließlich 27.08.2021 aufgrund von Ferien geschlossen.

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ist ein neuer Verlustbeitrag DL Sostegni - BIS (“contributo a fondo perduto”) vorgesehen.

Mit 1. Juli treten wesentliche Neuerungen in Bezug auf die Lieferung von Waren im E-Commerce / Versandhandel gegenüber privaten EU-Endkunden in Kraft (Business-to-Consumer).

Die wichtigsten Bestimmungen

Mit dem neuen Gesetzesdekret „Sostegni-bis“ hat die Regierung neue Unterstützungsmaßnahmen verabschiedet.

In Südtirol ist für das Jahr 2021 die Akontozahlung der Gemeindeimmobiliensteuer „GIS“, welche normalerweise bis 16. Juni eingezahlt werden muss, auf den 15. Dezember aufgeschoben worden.

Die Landesverwaltung hat die Voraussetzungen für die Gewährung des Verlustbeitrages und des Fixkostenzuschusses zur Verfügung gestellt.

Die neuen Bestimmungen für das Begleichen der Stempelsteuer (€ 2,00) betreffen jene Rechnungen, die ab dem 01. Januar 2021 ausgestellt wurden und einen Betrag von mehr als € 77,47 ohne MwSt. ausweisen.